1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Verträge zwischen der FashionAPPucation GbR (nachfolgend „FashionAPPucation“ genannt) und dem Kunden gelten diese Allgemeinen Bedingungen. Diese allgemeinen Bedingungen und die gegenüber dem Kunden einschlägigen zusätzlichen Bedingungen werden nachfolgend als AGB bezeichnet.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
1.3 Änderungen der AGB werden vor ihrem Wirksamwerden durch FashionAPPucation veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung in Textform per E-Mail im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung in Textform per E-Mail Widerspruch gegen die Änderungen der AGB erhebt. FashionAPPucation wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der Änderungsmitteilung informieren.
1.4 Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von nach Vertragsschluss entstehenden Regelungslücken, welche FashionAPPucation nicht zu vertreten hat, für die weitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechtsprechung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
2.1 Angebote von FashionAPPucation sind freibleibend und unverbindlich, soweit dem Angebot keine abweichenden Angaben zu entnehmen sind. Schriftliche Angebote behalten ab Ausstellungsdatum 3 Monate ihre Gültigkeit.
2.2 Mit der schriftlichen Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden gleichzeitig die AGB und die im Angebot fixierten Konditionen anerkannt.
2.3 Mit einer Angebots- oder Auftragsbestätigung per E-Mail gilt der Vertrag als zustande gekommen.
2.4 Der Auftrag wird für mindestens ein Ausbildungsjahr erteilt. Weitere Bestimmungen finden sich in Ziffer 12.
3. Leistungserbringung und Vertragsgegenstand
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden (z.B. Gerichte, Industrie- und Handelskammern) beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist FashionAPPucation berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern.
3.2 FashionAPPucation ist zudem berechtigt, Änderungen an den vertraglichen Leistungen vorzunehmen, die
3.2.1 unerheblich sind;
3.2.2 handelsüblich sind; oder
3.2.3 die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. FashionAPPucation wird den Kunden über Änderungen gemäß Ziffer 3.2.3 der vertraglichen Leistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
3.3 Gegenstand dieses Vertrags ist der auf die Vertragslaufzeit befristete Zugang und die Nutzung der Lern-Plattform nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 6 und die Inanspruchnahme weiterer FashionAPPucation-Dienstleistungen, die durch den Leistungsumfang des gebuchten Paktes (Basic, Pro, Premium) definiert sind. Zusätzlich wird die Erbringung von Supportleistungen vereinbart. Regelungen zu Fehlermeldung, -beseitigung sowie Servicezeiten sind den Ziffern 4 und 5 zu entnehmen. Diese technischen Support-Leistungen setzen sich aus Leistungen zusammen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Lern-Plattform notwendig sind, sowie eine regelmäßige Aktualisierung.
3.4 FashionAPPucation darf die Vertragsleistungen ganz oder teilweise auch durch Dritte (z.B. Angestellte der Gesellschafter, freie Mitarbeiter oder Dienstleister) erbringen lassen.
3.5 Inhalt und Ablauf des ganzheitlichen FashionAPPucation-Programms ebenso wie der Einsatz der Dozenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Lernprogramms geändert werden. Dies berechtigt den Kunden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
3.6 Bei Ausfall eines Dozenten/Referenten durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf termingerechte Durchführung. Das jeweilige Live-Webinar wird mit gleichem Inhalt nachgeholt. Für mittelbare Schäden Dritter wird nicht gehaftet.
3.7 FashionAPPucation stellt dem Kunden die Lern-Plattform als Software as a Service bereit. Dabei erhält jeder angemeldete User Zugang zu den Lern-Inhalten für das Lehrjahr, in dem er sich aktuell befindet. Der angemeldete User ist alleiniger Nutzer der LernPlattform.
3.8 Die geschuldete Beschaffenheit der Lern-Plattform und der Inhalte ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket (Basic, Pro, Premium) und dem jeweiligen Ausbildungsjahr.
4. Servicezeiten
4.1 FashionAPPucation wird die Support-Leistungen innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen.
4.2 Die nach nachstehender Ziffer 5 dieses Vertrags geltenden Reaktions- und Beseitigungsfristen laufen innerhalb der genannten Servicezeiten.
5. Fehlerbeseitigung
5.1 FashionAPPucation wird Mängel der Lern-Plattform, die während der Laufzeit dieses Vertrags auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Reaktions- und Beseitigungsfristen beheben:
– FashionAPPucation wird auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“): Bei Auftreten eines sonstigen Mangels innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Meldung.
– FashionAPPucation wird Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungsfrist“): Wesentliche Mängel, die den Lern-Prozess des Users beeinträchtigen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Meldung.
– Sonstige Mängel, die den Lern-Prozess des Users nicht beeinträchtigen, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion Lern-Plattform.
– Sollte die Mängelbehebung nicht innerhalb der genannten Fristen erfolgt sein und das eigenständige Lernen durch die User nicht möglich sein, dann ist FashionAPPucation berechtigt, die Lerninhalte in Webinarform durchzuführen.
6. Rechteeinräumung und Copyright
6.1 Der Kunde erhält mit Bezahlung des Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Lern-Plattform im in dem Angebot eingeräumten Umfang.
6.2 Außerdem ist dem Kunden sowie den Usern untersagt, Inhalte zu kopieren, zu vervielfältigen oder per Bildschirmaufnahme mit Dritten zu teilen.
6.3 Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an FashionAPPucation zurück.
6.4 Das jeweils durchgeführte und in der Lern-Plattform gespeicherte Konzept bleibt Eigentum von FashionAPPucation und darf nur nach schriftlicher Zustimmung im eigenen Interesse genutzt werden. Auch die Weitergabe oder Nutzung der Inhalte an weitere nicht registrierten Personen ist untersagt.
6.5 Bei unsachgemäßer Nutzung sämtlicher durch FashionAPPucation erstellten Konzepte fällt eine Gebühr von 100 % des entgangenen Auftragswertes an. Bei Weitergabe der Inhalte an Dritte oder eigener Nutzung kommt pro Modul ein Honorar von 5 Tagessätzen der FashionAPPucation zum Tragen.
6.6 Werden im Rahmen des Vertrages („mobile Studio“) Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden produziert, können diese Aufnahmen im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit FashionAPPucation genutzt, vervielfältigt und auch zu werblichen Zwecken genutzt werden. Das personenbezogene Einverständnis wird von jeder in den Aufnahmen auftretender Person separat eingeholt („Erklärung für Mitwirkende in Medienaufnahmen“).
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
7.1 Alle Preise von FashionAPPucation verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 01. des Quartals im Voraus für das gesamte bzw. gerade begonnene Quartal.
7.3 Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, ohne Abzug von Skonto, zur Zahlung fällig.
7.4 Bei jährlicher Vorauszahlung jeweils bis zum Ende des Lehrjahrs kann bei einem Zahlungsziel von 10 Tagen ein Skonto von 4 % gezogen werden.
7.5 Mit Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. FashionAPPucation behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.
7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückhaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat die Leistungen von FashionAPPucation durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere FashionAPPucation die erforderlichen Informationen und Daten zur Registrierung der User zur Verfügung stellen.
8.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner (Ausbilder) und Stellvertreter (Personalleiter, Geschäftsführer) als feste Bezugspersonen für alle die Zusammenarbeit betreffenden Angelegenheiten.
8.3 Zur Mitwirkungspflicht gehört auch die Teilnahme an den Gamification- und Incentive-Programmen mit einem minimalen finanziellen Aufwand von 50€ pro Lehrjahr/Azubi in Form von Prämien.
8.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann FashionAPPucation aus diesem Grunde die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der etwaig vereinbarten Zeit erbringen, so haftet FashionAPPucation weder für die Ausfallzeiten, noch kann die monatliche Gebühr zurückgefordert werden. Versäumte Live-Webinare werden nicht für einzelne Personen bzw. kleinere Gruppen nachgeholt. Dafür stehen die Aufzeichnungen der Webinare zur Verfügung.
8.5 Ist die Möglichkeit einer Ferndiagnose und -wartung vereinbart, schafft der Kunde die seinerseits notwendigen Voraussetzungen für einen geeigneten Zugang für die Fernwartung.
9. Störungs- und Mängelmeldungen des Kunden
9.1 Die schriftliche Mängelrüge des Kunden erfolgt unverzüglich nach Entdeckung der Störung bzw. des Mangels und muss daher mindestens folgende Angaben enthalten:
– Datum und Uhrzeit des Vorfalls
– Name des Users
– betroffenes Modul
– Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben,
– Auswirkung des Fehlers
– Text der Fehlermeldung
– wenn verfügbar: Bildschirmkopien, Ausdrucke
9.2 Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach und entstehen FashionAPPucation aufgrund der fehlenden Dokumentation zur Erfüllung der Mängelbeseitigungspflicht zusätzliche Kosten, kann FashionAPPucation die Mängelbeseitigung verweigern, wenn nicht der Kunde Sicherheit in Höhe des auf ihn voraussichtlich entfallenden Kostenanteils leistet.
10. Haftung
10.1 FashionAPPucation haftet ausschließlich
– für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und
– maximal bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren
10.2 Eine weitergehende Haftung von FashionAPPucation besteht nicht. Das umfasst grundlegend sämtliche Lernerfolge. FashionAPPucation dient einer Optimierung des Lernens und der Prüfungsvorbereitungen und garantiert kein Bestehen von einzelnen Prüfungen oder der gesamten Ausbildung.
10.3 Der Auftraggeber kann und darf nicht von seiner Ausbildungspflicht sowie von der Anwesenheit eines Ausbilders vor Ort enthoben werden.
10.4 Es wird keine Haftung für die lückenlose Vollständigkeit aller Inhalte des IHK-Lehrplans genommen, theoretische Bestandteile entfallen auf die Berufsschule und der Praxistransfer der innerbetrieblichen Inhalte auf den Ausbildungsbetrieb.
10.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von FashionAPPucation.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
11.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
– die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
– die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
11.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.4 Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
11.5 Personenbezogene Daten und Informationen des jeweils anderen Vertragspartners sowie der User werden nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt und nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestvertragslaufzeit pro Azubi von einem Ausbildungsjahr. Anschließend verlängert er sich automatisch für jeweils ein weiteres Ausbildungsjahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Eine Stornierung des Auftrags während des Lehrjahres ist nicht möglich.
12.2 Bei erfolgreichem Ausbildungsende kann die Anzahl der User angepasst werden oder bestehende Kontingente von ausgelernten Usern formlos auf neu eingestellte Azubis des Kunden übergehen.
12.3 Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn einzelne Azubis vom Ausbildungsvertrag zurücktreten oder das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird. Zu viel bezahlte Beträge für alle nicht angefangenen Monate werden rückvergütet bzw. mit den Nutzungsgebühren von weiteren Usern des Kunden verrechnet. Ein wichtiger Grund, der FashionAPPucation zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von FashionAPPucation dadurch verletzt, dass er die Lern-Plattform über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von FashionAPPucation hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
12.4 Zur Fristenwahrung müssen Stornierungen und Kündigungen stets schriftlich per E-Mail oder Post eingehen.
12.5 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Lern-Plattform zum Vertragsende aufzugeben und sämtliche installierte Kopien des Contents (u.a. Lern-Videos, Lern-Material) zu löschen sowie gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien unverzüglich zu zerstören.
12.6 Nimmt der Auftraggeber bzw. dessen User nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
13.1 Für alle Verträge zwischen FashionAPPucation und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von FashionAPPucation. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. FashionAPPucation ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.